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   RG, 08.03.1932 - I 100/32   

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https://dejure.org/1932,340
RG, 08.03.1932 - I 100/32 (https://dejure.org/1932,340)
RG, Entscheidung vom 08.03.1932 - I 100/32 (https://dejure.org/1932,340)
RG, Entscheidung vom 08. März 1932 - I 100/32 (https://dejure.org/1932,340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Umständen ist die unbefugte Verpfändung fremder Sachen als Unterschlagung zu beurteilen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 66, 155
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56

    Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche

    Zwar kann, ebenso wie in der Verpfändung einer fremden Sache (vgl RGSt 26, 230, 231 ff; 65, 214),auch in deren sicherungshalber erfolgten Übereignung (vgl BGHSt 1, 262, 264) [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51] eine Zueignung im Sinne des § 246 StGB liegen, doch ist entscheidend hierfür, ob der Wille des Täters auf endgültige Zueignung oder auf bloßen unerlaubten Gebrauch der sicherungsübereigneten Sache gerichtet war (vgl RG und BGH aaO, ferner aber auch RGSt 66, 155, 156 f).

    Zu der vom Landgericht nicht erörterten Frage, ob der Angeklagte, als Geschäftsführer der M... handelnd, gleichzeitig auch "sich" (vgl § 246 StGB) die Webstühle zueignete, wird auf die Entscheidungen RGSt 66, 155 f; 67, 266; 74, 1und BGHSt 4, 236 Bezug genommen.

  • BGH, 03.05.1956 - 3 StR 70/56
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  • BGH, 11.12.1953 - 1 StR 284/53

    Rechtsmittel

    Auf blossen Benutzungswillen an fremder Sache im Gegensatz zum Zueignungswillen kann sich nur berufen, wer auf sicherer Vermögensgrundlage gewiß ist, die Sache jederzeit, wenn der Eigentümer sie zurückfordert, einlösen und zurückgeben zu können (RGSt 66, 155, 156).
  • BGH, 18.10.1955 - 5 StR 429/55

    Rechtsmittel

    Dieser Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl RGSt 66, 155 [156/157]) hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (so z.B. in BGHSt 1, 262 [264], 1 StR 284/53 vom 11. Dezember 1953 und 5 StR 442/52 vom 3. Juli 1952).
  • BGH, 06.07.1956 - 5 StR 220/56

    Rechtsmittel

    In RGSt 66, 155 [156, 157] wird ausgeführt, "daß die Verpfändung in der Regel ein Ausfluß des Eigentumsrechts ist, und daß die bloße Hoffnung oder unbestimmte Erwartung, zur Wiedereinlösung demnächst imstande zu sein, keineswegs die Annahme ausschließt, der Täter handele in der Ansicht rechtswidriger Zueignung".
  • BGH, 30.10.1952 - 4 StR 78/52

    Rechtsmittel

    Die besonderen Voraussetzungen, unter denen die Rechtsprechung in der Verpfändung einer Sache deren Zueignung im Sinne des § 246 StGB gefunden hat (RGSt 26, 230 ff; 66, 155 ff), sind im angefochtenen Urteil rechtlich einwandfrei dargelegt worden.
  • BGH, 20.11.1956 - 5 StR 366/56

    Rechtsmittel

    Zur Frage, ob der Angeklagte sich die Sachen durch ihre Verpfändung im Sinne des § 242 StGB hatte zueignen wollen, wird auf die Entscheidungen BGHSt 1, 262 [264] und RGSt 66, 155 [156/57] verwiesen.
  • BGH, 07.11.1956 - 2 StR 492/56

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht hat in ihr zwar dann keine Zueignung gesehen, wenn der Täter die Sache aus sofort bereiten Mitteln jeder Zeit wieder einlösen kann und dies auch tun will, sobald der Eigentümer die Sache benötigt (RGSt 66, 155; HRR 1934 Nr. 1328).
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